AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
der
WebiProg GmbH
Fürther Straße 38
90429 Nürnberg
vertreten durch den Geschäftsführer
Oleksii Samoilenko
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der WebiProg GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Oleksii Samoilenko, Fürther Straße 38, 90429 Nürnberg, (im Folgenden „WebiProg“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“), zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn WebiProg ausdrücklich und schriftlich (Brief oder Fax) zugestimmt hat.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge zwischen WebiProg und Unternehmern. Unternehmer im Sinne von §14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit WebiProg Rechtsgeschäfte eingehen.
2. Leistungsumfang
2.1. Der genaue Leistungsinhalt, Umfang und besondere Anforderungen an das System richten sich nach dem Einzelvertrag und seinen Anlagen oder sonstigen vertraglichen Absprachen zwischen WebiProg und dem Kunden. Sofern keine solchen Vereinbarungen vorliegen, ist die Auftragsbestätigung oder Rechnung durch WebiProg bindend.
2.2. Nur schriftlich bestätigte Erklärungen, Zusagen oder Nebenabreden sind verbindlich.
2.3. WebiProg behält sich das Recht vor, zur Erfüllung der Leistungen Dritte beizuziehen und dies nach eigenem Ermessen zu organisieren.
3. Erfüllung der Leistungen
3.1. Die Durchführung der Leistungen erfolgt entsprechend des vereinbarten Zeitplans. Sollte kein Zeitplan festgelegt sein, bestimmt WebiProg die zeitliche Abwicklung nach angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen. Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern die Fristen entsprechend.
3.2. Liefertermine gelten als eingehalten, sobald der Liefergegenstand termingerecht an den Kunden übergeben wird. Sollte WebiProg aus unvorhergesehenen Gründen die Frist nicht einhalten können, verlängern sich die Lieferfristen in einem angemessenen Rahmen.
4. Angebotserstellung und Vertragsschluss
4.1. Die von WebiProg erstellten Angebote sind unverbindlich und können hinsichtlich Preis und Ausführung variieren. Individuelle Leistungsangebote basieren stets auf den spezifischen Informationen des Kunden, welcher dafür verantwortlich ist, dass die vorgeschlagene Leistung seinen Anforderungen entspricht. Falls der Kunde bestimmte Anforderungen verbindlich festlegen möchte, müssen diese schriftlich festgehalten werden und bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch WebiProg.
4.2. Die Mitteilung von Konditionen durch WebiProg stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar. Ein Vertragsschluss erfolgt erst, wenn der Kunde die Konditionen akzeptiert und damit seinerseits ein Vertragsangebot an WebiProg unterbreitet.
4.3. Wenn WebiProg Leistungen über das Internet anbietet, sind die dargestellten Angebotsinformationen ebenfalls unverbindlich. Erst durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars durch den Kunden gibt dieser ein verbindliches Angebot über die ausgewählte Leistung an WebiProg ab.
4.4. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt nur zustande, wenn WebiProg das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme kann schriftlich per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.
5. Preise, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Rücklastschrift und Umlagen
5.1. Alle Preise, ob pauschal oder auf Stundenbasis, verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen erstellt WebiProg dem Kunden eine Schlussrechnung über die geschuldete Vergütung.
5.3. WebiProg ist berechtigt, Teilzahlungen oder Vorauszahlungen für wesentliche Teilleistungen zu verlangen. Diese Voraus- oder Zwischenrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
5.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden kann WebiProg Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen.
5.5. Verbleibt der Kunde mehr als 30 Tage im Zahlungsverzug, hat WebiProg das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Alle bis dahin erbrachten Leistungen, wie etwa Konzeptionsarbeiten, sind vom Kunden zu vergüten.
5.6. Wenn der Kunde WebiProg ermächtigt, Zahlungen per Lastschriftverfahren einzuziehen, ist er verpflichtet, eine ausreichende Kontodeckung sicherzustellen. Wird eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgebucht, so sind die anfallenden Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 10,00 EUR je Rücklastschrift vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat das Recht, niedrigere Kosten nachzuweisen.
5.7 Beanstandungen zur Höhe einer Rechnung müssen schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt an die in der Rechnung angegebene Adresse erfolgen. WebiProg weist ausdrücklich auf die Folgen einer Fristversäumnis hin.
5.8 Zur fairen und transparenten Verteilung von projektübergreifenden Aufwänden erhebt WebiProg einen prozentualen Umlageaufschlag auf Arbeitsstunden. Diese Umlage deckt Kosten, die durch allgemeine Optimierungen entstehen, aber allen Kunden zugutekommen, wie etwa die Weiterentwicklung des Deployment-Systems, kontinuierliche Updates von Extensions sowie Supportanfragen und Fehlerbehebungen, die für mehrere Kunden von Nutzen sind. Der prozentuale Umlageaufschlag wird jährlich ermittelt und in der Stundenaufstellung separat ausgewiesen.
Bei Pauschalangeboten sind diese Umlagekosten bereits in den Preis eingerechnet. Bei zeitabhängigen Abrechnungen, wie beispielsweise in Supportrechnungen für Wartungskunden, wird der Umlageaufschlag separat auf die erbrachten Stunden angewendet und transparent in der Rechnung dargestellt.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss seine vollständigen Kontaktdaten an WebiProg zu übermitteln. Dazu zählen der vollständige Name, eine ladungsfähige Anschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse), eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer. Sollte sich eine dieser Angaben ändern, hat der Kunde WebiProg unverzüglich per Post, Telefax oder E-Mail über die Aktualisierung zu informieren.
6.2. Sollte der Kunde dieser Mitteilungspflicht gemäß Ziffer 6.1 dieser AGB nicht nachkommen, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wie in Ziffer 11 der AGB festgelegt.
7. Besondere Bedingungen zur Softwareerstellung
7.1. Leistungen und Durchführung
a) Sofern nicht anders vertraglich geregelt, besteht seitens WebiProg keine Pflicht zur Bereitstellung oder Erstellung einer Benutzerdokumentation.
b) Wenn es um Anpassungen oder Fehlerbehebungen bei Fremdsoftware geht oder um die Entwicklung einer Software, die auch Komponenten von Drittanbietern beinhaltet, gelten folgende Bestimmungen: Aufgrund der Komplexität von Software- und Hardwareumgebungen sowie individueller Netzwerk- und Konfigurationseinstellungen kann WebiProg für die Fehlerbehebung, Anpassung oder Entwicklung von Software mit Fremdkomponenten keinen Erfolg garantieren. Es kann trotz aller Bemühungen vorkommen, dass bestimmte Fehler beim Kunden nicht behoben werden können. Alle Programmierleistungen dieser Art werden daher auf Grundlage eines Dienstvertrags erbracht.
7.2. Pflichten des Kunden
a) Der Kunde ist verpflichtet, WebiProg sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte zur Verfügung zu stellen. WebiProg ist nicht dazu verpflichtet, diese Inhalte auf ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck der Softwareerstellung zu überprüfen.
b) Der Kunde stellt WebiProg von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus den überlassenen Daten resultieren. Bei der Übermittlung von Daten an WebiProg, in welcher Form auch immer, hat der Kunde Sicherungskopien anzufertigen.
7.3. Nutzungsrechte
a) WebiProg gewährt dem Kunden das unbeschränkte Recht zur Nutzung der erbrachten Leistung, räumlich und zeitlich unbegrenzt. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von WebiProg gestattet.
b) Die Gewährung der Nutzungsrechte tritt gemäß § 158 Abs. 1 BGB erst in Kraft, nachdem der Kunde die vollständige Vergütung an WebiProg geleistet hat.
c) Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des fertigen Produkts, beispielsweise bei Software. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Komponenten der Software unabhängig zu verwenden.
d) Eine Übergabe von Quellcode oder ähnlichen Rohdaten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder Bestandteil des Vertrags ist.
e) Der Kunde darf das Produkt, ganz oder teilweise, nicht Dritten zugänglich machen. Eine Abtretung oder Übertragung der Nutzungsrechte ist ohne die Zustimmung von WebiProg unzulässig.
7.4. Abnahme und Pflichten von WebiProg
a) Bei Leistungen im Bereich der Softwareerstellung ist WebiProg nach Abschluss der Arbeiten verpflichtet, dem Kunden die erbrachten Leistungen auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder sie auf einem Server von WebiProg zugänglich zu machen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen abzunehmen, sofern sie den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die Abnahme muss in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen.
c) Während der Fertigstellungsphase hat WebiProg das Recht, dem Kunden einzelne Teile der Software zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Teile abzunehmen, sofern sie den vertraglichen Anforderungen genügen.
d) WebiProg kann weitere Arbeiten von der Teilabnahme abhängig machen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn dem Ergebnis der nachfolgenden Leistungsphase nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.
e) Mit der Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis verbindlich für die folgenden Leistungen.
f) Werden dem Kunden Teile der Software zur Abnahme vorgelegt, gilt die Abnahme als stillschweigend erfolgt, wenn der Kunde innerhalb von zwei Wochen dieser Verpflichtung nicht nachkommt oder keine Mängel in Textform mitteilt, die gegen die Abnahme sprechen. Innerhalb der ersten zwei Wochen kann der Kunde einmal schriftlich um eine Verlängerung der Frist um weitere zwei Wochen bitten.
7. 5. Nachträgliche Änderungen
a) Der Kunde hat WebiProg einen formellen Prüfauftrag für Änderungen oder Zusatzwünsche zu erteilen, der kostenpflichtig ist. WebiProg kann die Arbeiten am Projekt vorübergehend einstellen, wenn die zuständigen Mitarbeiter für die Bearbeitung des Prüfauftrags benötigt werden oder wenn eine Einigung über Änderungen oder Zusatzwünsche die laufenden Projektarbeiten beeinflussen und möglicherweise obsolet machen könnte. Das Prüfergebnis wird WebiProg dem Kunden schriftlich übermitteln, und sofern zumutbar, auch die entsprechenden Konditionen, einschließlich möglicher Zusatzvergütungen, zur Durchführung. Der Kunde hat unverzüglich schriftlich zu bestätigen, ob er dieses Angebot annimmt. Bei Ablehnung bleibt der ursprüngliche Leistungsumfang bestehen.
b) Bei der Erteilung eines Prüfauftrags verlängern sich die vereinbarten Fristen und Termine entsprechend.
c) Alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, werden gemäß den zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätzen von WebiProg abgerechnet, unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwands, es sei denn, es liegt eine abweichende schriftliche Vereinbarung vor.
7. 6. Eigentumsvorbehalt und Einstellung der Leistung
a) Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus dem jeweiligen Softwareentwicklungsvertrag behält sich WebiProg das Eigentum an der Software sowie an den damit verbundenen Rechten (Vorbehaltssoftware) vor.
b) Eine Verarbeitung oder Umgestaltung der Vorbehaltssoftware erfolgt ausschließlich im Auftrag von WebiProg, jedoch ohne jegliche Verpflichtung seitens WebiProg. Sollte das (Mit-)Eigentum oder die Rechte von WebiProg durch eine Verbindung erlöschen, wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum oder die Rechte des Kunden an der einheitlichen Sache anteilig (nach Rechnungswert) auf WebiProg übergehen. Der Kunde verpflichtet sich, das (Mit-)Eigentum oder die Rechte von WebiProg unentgeltlich zu verwahren.
c) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind ausgeschlossen. Die aus dem Weiterverkauf oder aus anderen Rechtsgründen bezüglich der Vorbehaltssoftware resultierenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an WebiProg ab. WebiProg ermächtigt den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltssoftware, insbesondere im Fall von Pfändungen, hat der Kunde auf das Eigentum von WebiProg hinzuweisen und WebiProg unverzüglich zu benachrichtigen, damit WebiProg seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, WebiProg die entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
e) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Fall von Zahlungsverzug, ist WebiProg berechtigt, die Vorbehaltssoftware zurückzufordern oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
7.7. Wartung, Pflege und Funktionsstörungen
a) Stellt WebiProg dem Kunden im Rahmen der Nacherfüllung oder Pflege Erweiterungen (wie Patches oder Workarounds) oder eine neue Version des Systems oder seiner Teile (z.B. Updates oder Upgrades) zur Verfügung, gelten diese Ergänzungen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
b) Software erfordert eine fortlaufende Pflege. Nach der Abnahme der Software ist WebiProg nur für Funktionsstörungen verantwortlich, die auf einem Mangel beruhen, der zum Zeitpunkt der Abnahme vorlag. Funktionsstörungen, die auf fehlenden Upgrades oder notwendigen Anpassungen an die technische Entwicklung zurückzuführen sind, unterliegen der Verantwortung von WebiProg nur, wenn dies in einem Pflege- oder Wartungsvertrag festgelegt ist.
7.8. Gewährleistung im Bereich Softwareentwicklung
a) Die Gewährleistung der Funktionalität der Software kann nur unter den Bedingungen erfolgen, die während der Entwicklung gültig waren.
b) Funktionsstörungen, die durch das Fehlen von Upgrades und Anpassungen an die technische Entwicklung verursacht werden, hat WebiProg lediglich dann zu vertreten, wenn dies im Rahmen eines Pflege- oder Wartungsvertrags ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Gewährleistung
8.1. Der Kunde kann Gewährleistungsansprüche nur geltend machen, wenn die gemeldeten Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben nachgewiesen werden können.
8.2. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden umgehend mündlich und innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu melden. Nicht offensichtliche Mängel müssen nach Bekanntwerden ebenfalls unverzüglich mündlich und innerhalb von 10 Tagen schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt eine solche Meldung, gilt die Leistung als mangelfrei. Der Kunde hat das Recht, eine unverschuldete Fristversäumnis nachzuweisen.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, WebiProg nach Kräften bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.
8.4. Gewährleistungsansprüche kann der Kunde nicht geltend machen, wenn er ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software oder Hardware vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Kunde nachweist, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere Analyse und Beseitigung, nicht oder nur unwesentlich erschweren und dass die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind die gemeldeten Mängel nicht auf WebiProg zurückzuführen, hat der Kunde WebiProg den Zeitaufwand und die entstehenden Kosten zu den üblichen Sätzen zu vergüten.
8.5. WebiProg haftet nicht für Fehlfunktionen der Software oder Hardware, die durch besondere Umwelteinflüsse im Verantwortungsbereich des Kunden, wie etwa Spannungs- oder Feuchtigkeitsschwankungen, verursacht werden. Die dafür erforderlichen Leistungen werden auf Kosten des Kunden erbracht.
8.6. Die Beseitigung der Mängel erfolgt nach dem sachgerechten Ermessen von WebiProg entweder vor Ort, am Gerätestandort oder in einer von WebiProg autorisierten Werkstatt. WebiProg hat das Recht, den Transportweg und das Transportmittel auszuwählen, sofern andernfalls eine sachgerechte Behandlung des Gerätes nicht gewährleistet ist. Der Transport erfolgt auf das Risiko von WebiProg, wenn er von WebiProg selbst durchgeführt wird.
9. Haftung
9.1. Die Haftung von WebiProg ist ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieser Klausel geregelt. Die nachfolgenden Haftungsregelungen gelten für Ansprüche jeglicher Art.
9.2. WebiProg haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern verursacht wurden. Bei Schäden, die Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, besteht die Haftung ebenfalls uneingeschränkt, selbst bei einer einfachen Pflichtverletzung von WebiProg oder seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Auch die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von WebiProg zurückzuführen sind, ist unbegrenzt. Gleiches gilt für Schäden, die aufgrund fehlender garantierter Eigenschaften entstehen.
9.3 Sofern Ziffer 12 (2) dieser AGB nicht zur Anwendung kommt, ist die Haftung von WebiProg bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. In anderen Fällen, die nicht unter Ziffer 12 (2) fallen, ist die Haftung auf maximal 10.000 EUR pro Schadensfall begrenzt. Dieser Betrag kann höher ausfallen, wenn die Haftpflichtversicherung von WebiProg den Schaden übernimmt. Die Haftung von WebiProg ist jedoch stets subsidiär.
9.4 Bei einem Datenverlust, der von WebiProg verschuldet wurde, beschränkt sich die Haftung auf die Kosten der Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäßen Sicherung verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9.5. Ansprüche des Kunden, die aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit resultieren, verjähren unabhängig von ihrer Entstehung sowie vom Wissen oder grob fahrlässigen Unwissen des Kunden innerhalb von fünf Jahren nach dem Ereignis, das den Schaden verursacht hat. Andere Ansprüche des Kunden, die nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder vorsätzlichem Handeln resultieren, verjähren innerhalb von sechs Monaten.
9.6. Die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist von den vorstehenden Haftungsregelungen nicht erfasst.
10. Modifikation der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
10.1 WebiProg behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit für zukünftige Geschäfte zu ändern. Eine solche Anpassung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen von sachlichen und relevanten Gründen, die das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Kunden und WebiProg nicht beeinträchtigen.
10.2 In einem solchen Fall wird WebiProg die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden per E-Mail mitteilen. Die Kunden haben daraufhin einen Zeitraum von vier Wochen, um der Änderung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs steht dem Kunden das Recht zur Kündigung zu. Unterlassen die Kunden innerhalb dieser Frist einen Widerspruch, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert.
11. Schriftform, Volljährigkeit und Dauer der Leistungserbringung
11.1. Mit der Abgabe seiner Bestellung erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr erreicht hat und voll geschäftsfähig ist. Sollte der Kunde das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, versichert er bei der Bestellung, dass er die notwendige Berechtigung dazu besitzt.
11.2. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass jegliche schriftlichen Vereinbarungen, die zwischen den Parteien getroffen werden, auch in Form von Telefax, Brief oder E-Mail wirksam sind.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1. WebiProg erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zu Zwecken, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters enthalten. Dem Kunden ist bewusst, dass die auf dem Webserver gespeicherten Daten aus technischer Sicht jederzeit von WebiProg eingesehen werden können.
12.2. WebiProg verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter anderen Umständen klar als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten. Diese Informationen dürfen, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, weder aufgezeichnet, weitergegeben noch verwertet werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in Kraft.
12.3. Ähnliche Verpflichtungen gelten für den Kunden in Bezug auf die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von WebiProg. Dies schließt insbesondere Ideen und Konzepte ein, die während der Phase der Softwareentwicklung oder der Zusammenarbeit bekannt werden.
12.4. Sowohl WebiProg als auch der Kunde gewährleisten, dass auch ihre Beauftragten, die mit der Durchführung des Vertrags betraut sind, die oben genannten Regelungen zur Wahrung der Vertraulichkeit einhalten.
12.5. WebiProg weist darauf hin, dass bei der Kommunikation über E-Mail die vollständige Datensicherheit nicht garantiert werden kann. Für die Vertraulichkeit von E-Mails übernimmt WebiProg keine Haftung. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation auch über andere Kommunikationsmittel erfolgen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Der Gerichtsstand für alle aus den vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien resultierenden Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Berlin.
13.2. Für alle von WebiProg gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und die hieraus resultierenden Ansprüche, unabhängig von ihrer Art, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf (CISG) sind ausgeschlossen.
13.3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur im Zusammenhang mit Ansprüchen aus dem betreffenden Vertrag geltend gemacht werden.
13.4. Eine Aufrechnung ist nur mit Forderungen zulässig, die von der anderen Partei anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Klausel eine gültige Regelung zu treffen, deren wirtschaftlicher Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.
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